Information zur Ausbildung von Privatpiloten
Liebe Fliegerfreundin,
lieber Fliegerfreund,
wir freuen uns, dass Sie am Erwerb einer Pilotenlizenz in unserem Verein interessiert sind. Dafür haben wir Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt. Sollten Sie noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte unseren Vorstand
Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.
Die Flugsportgruppe Elz e.V., auch kurz FGE genannt, bildet in den Sparten
· Segelflug
· Motorsegelflug
· Motorflug
aus. Wenn Sie noch unschlüssig sind, was für Sie das richtige ist, können Sie auch an einem Schnuppertag teilnehmen. Die Unterlagen finden Sie hier.
Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Da wir ein Verein sind und alles von den Mitgliedern ehrenamtlich gemacht wird, dauert die Ausbildung etwas länger als an einer kommerziellen Schule. Dafür sind wir aber preiswerter bei gleichem Ausbildungsstandard. Viele unserer Lehrer fliegen beruflich.
Preisbeispiele für die Ausbildung im Segelflug finden Sie hier
Preisbeispiele für die Ausbildung im Motorsegelflug finden Sie hier
Preisbeispiele für die Ausbildung im Motorflug finden Sie hier
Hier die Adresse:
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Flugsportgruppe Elz e. V. |
Telefon Turm: 06431-955992 |
- Luftrecht
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Aerodynamik
- Verhalten in besonderen Fällen
angeboten.
Weiterhin benötigen Sie ein Sprechfunkzeugnis, das ebenfalls im Verein erworben werden kann.
3. Voraussetzungen für die praktische Ausbildung
Für die Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt, die an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Sie müssen vor Ausbildungsbeginn vorliegen:
Für die Anmeldung zur Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt, die an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Sie müssen vor Ausbildungsbeginn vorliegen:
- Personalausweis o. Reisepass (Kopie, mindestens von Flugschule bestätigt)
- Tauglichkeitszeugnis, gültig bis _______________
(Kopie bzw. Original spätestens zur Prüfung)
- Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
(bei Minderjährigen, auf Aufnahmeantragsformular)
- Erklärung über Strafverfahren
- LBA-Anfrageblatt (Luftfahrerkartei), Absendung genügt
- min. 1 Paßbild
Weitere Unterlagen sind spätestens mit Anmeldung zur Prüfung erforderlich
4. Die Flugausbildung
Die Flugausbildung findet vorwiegend am Wochenende statt. Segelflug findet ganztätig statt und ist eine Gemeinschaftsleistung aller. Motorsegel- und Motorflug werden nach vorheriger Absprache zwischen Flugschüler und Fluglehrer durchgeführt.
Der Gesetzgeber fordert für den Segelflug mindestens 25 Flugstunden. Bei entsprechender Aktivität können Sie nach ca. 2 Jahren die Ausbildung abgeschlossen haben.
Im Motorflug/Motorsegelflug sind mindestens 45 Stunden zu fliegen. Auch hier kann die Ausbildung nach 2 Jahren beendet sein,optimal auch früher (bestimmt durch das persönliche Engagement und die Möglichkeiten im Verein).
Die gesamte Ausbildungsdauer ist gesetzlich begrenzt auf vier Jahre, die bestandene Theorieprüfung bleibt zwei Jahre gültig.
Stand: 07/2009