Information zur Ausbildung von Privatpiloten

Liebe Fliegerfreundin,
lieber Fliegerfreund,

wir freuen uns, dass Sie am Erwerb einer Pilotenlizenz in unserem Verein interessiert sind. Dafür haben wir Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt. Sollten Sie noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte unseren Vorstand

Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.

Die Flugsportgruppe Elz e.V., auch kurz FGE genannt, bildet in den Sparten

·  Segelflug
·  Motorsegelflug
·  Motorflug

aus. Wenn Sie noch unschlüssig sind, was für Sie das richtige ist, können Sie auch an einem Schnuppertag teilnehmen. Die Unterlagen finden Sie hier.

Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Da wir ein Verein sind und alles von den Mitgliedern ehrenamtlich gemacht wird, dauert die Ausbildung etwas länger als an einer kommerziellen Schule. Dafür sind wir aber preiswerter bei gleichem Ausbildungsstandard. Viele unserer Lehrer fliegen beruflich.

Preisbeispiele für die Ausbildung im Segelflug finden Sie hier
Preisbeispiele für die Ausbildung im Motorsegelflug finden Sie hier
Preisbeispiele für die Ausbildung im Motorflug finden Sie hier

Hier die Adresse:

Flugsportgruppe Elz e. V.
Flugplatz an der B 8
Postfach 112
65600 Elz

Telefon Turm: 06431-955992
Telefon Clubheim: 06431-54200


1. Voraussetzungen für die Ausbildung

Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie Mitglied in der FGE sein. Die Preise erfragen Sie bitte beim Vorstand der FGE.
Beginnen können Sie die Ausbildung im Segelflug bereits mit 14 Jahren, die Lizenz kann ab dem 16. Lebensjahr abgelegt werden. Mit dem Motorflug/Motorsegelflug können Sie ab dem 16. Lebensjahr beginnen, die Lizenz erhalten Sie frühestens mit 17 Jahren.

2. Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung findet bei uns im Winterhalbjahr statt. Auch wenn der Gesetzgeber keine Pflichtstunden mehr vorschreibt, werden ca. 80 Stunden Theorie in den Fächern:

- Luftrecht
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Aerodynamik
- Verhalten in besonderen Fällen

angeboten.

Weiterhin benötigen Sie ein Sprechfunkzeugnis, das ebenfalls im Verein erworben werden kann.

3. Voraussetzungen für die praktische Ausbildung

Für die Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt, die an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Sie müssen vor Ausbildungsbeginn vorliegen:

Für die Anmeldung zur Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt, die an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Sie müssen vor Ausbildungsbeginn vorliegen:
- Personalausweis o. Reisepass (Kopie, mindestens von Flugschule bestätigt)
- Tauglichkeitszeugnis, gültig bis _______________
  (Kopie bzw. Original spätestens zur Prüfung)
- Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  (bei Minderjährigen, auf Aufnahmeantragsformular)
- Erklärung über Strafverfahren
- LBA-Anfrageblatt (Luftfahrerkartei), Absendung genügt
- min. 1 Paßbild
Weitere Unterlagen sind spätestens mit Anmeldung zur Prüfung erforderlich


4. Die Flugausbildung

Die Flugausbildung findet vorwiegend am Wochenende statt. Segelflug findet ganztätig statt und ist eine Gemeinschaftsleistung aller. Motorsegel- und Motorflug werden nach vorheriger Absprache zwischen Flugschüler und Fluglehrer durchgeführt.
Der Gesetzgeber fordert für den Segelflug mindestens 25 Flugstunden. Bei entsprechender Aktivität können Sie nach ca. 2 Jahren die Ausbildung abgeschlossen haben.
Im Motorflug/Motorsegelflug sind mindestens 45 Stunden zu fliegen. Auch hier kann die Ausbildung nach 2 Jahren beendet sein,optimal auch früher (bestimmt durch das persönliche Engagement und die Möglichkeiten im Verein).
Die gesamte Ausbildungsdauer ist gesetzlich begrenzt auf vier Jahre, die bestandene Theorieprüfung bleibt zwei Jahre gültig.
Stand: 07/2009